Flexible Hilfen gemäß §§ 18, 30, 31 SGB VIII
Ambulante und aufsuchende Hilfen für Erwachsene und junge Menschen
Unsere Hilfen erfolgen ambulant oder als aufsuchende Hilfen bei den Betroffenen Zuhause. Im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe setzen wir uns auch für Familien ein. Grundlagen unserer flexiblen Hilfeformen sind §§ 18, 30, 31 SGB VIII.
SPECTRUM für Soziale Hilfen steht beratend zur Seite
gemäß § 18 SGB VIII: Wir bieten Unterstützung bei der Umsetzung von Umgangskontakten. Wir schaffen den Rahmen für einen gelingenden Umgangskontakt in sicherer Atmosphäre.
gemäß § 30 SGB VIII: Für Kinder und Jugendliche, die einen Erziehungsbeistand benötigen, haben wir ein Team an kompetenten Fachkräften.
gemäß § 31 SGB VIII: Unsere sozialpädagogische Familienhilfe leistet intensive Betreuung und Begleitung von Familien, unterstützt bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Die Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in Absprache mit dem Jugendamt. In der Regel werden die Ambulanten Hilfen in der Lebenswelt der Betreuten durchgeführt und beziehen das engere soziale Umfeld mit ein. Als Ziel wird Hilfe zur Selbsthilfe angestrebt. Mit Hilfe von erfahrenen pädagogischen Fachkräften wird professionell an den individuellen Stärken und Fähigkeiten der Hilfesuchenden angesetzt. Soziale Netzwerke sollen nach Möglichkeit genutzt und erweitert werden. Nach einem Kennenlernen erfolgt eine gemeinsam Zielsetzung.
Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Rund um das Thema flexible Hilfen hat unser Ansprechpartner Matthias Maune immer ein offenes Ohr für Sie.Matthias Maune
Pädagogische Leitung
m.maune[at]spectrumsh.de